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Update: 16.03.2024

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AGB / fass-bier.de Einsatz: Für die gemieteten Gegenstände ist -auch aus Sicherheitsgründen- nur der bestimmungsgemäße Gebrauch zulässig. Alle Schutzvorrichtungen und Schutzvorschriften sind einzuhalten. Ausgabe: Alle Mietgeräte sind bei Mietbeginn in einwandfreiem, betriebssicherem und sauberem Zustand. Der Mieter muß sich bei Übernahme des Mietgegenstandes von dem einwandfreien Zustand überzeugen und die Vollständigkeit der Gegenstände und des Zubehörs prüfen. Der Vermieter ist auf Wunsch bei der Prüfung behilflich. Dauer: Der Tagesmietsatz gilt für bis zu 3 Tagen nach Abholung des Gerätes. Wird der Mietgegenstand später als im Vertrag vereinbart zurückgegeben, so verlängert sich die Mietzeit um jeweils voll zu berechnende Tagesmieten. Rücknahme: Die Geräte sind grundsätzlich gereinigt zurückzugeben. Andernfalls wird die Reinigung in Rechnung gestellt. Sofern nicht anders vereinbart, hat der Mieter bei Kraftstoffverbrauch bei den Maschinen entsprechend nachzutanken. Sollte er dies versäumen, wird ihm der verbrauchte Kraftstoff in Rechnung gestellt. Beschädigung: Der Mieter haftet für alle Beschädigungen des Mietgegenstandes, die durch Vorsatz, Fahrlässigkeit, nicht bestimmungegemäßem Gebrauch oder andere von ihm zu vertretende Umstände (z.B. Gebrauch durch Unbefugte) auftreten, es sei denn, die Beschädigung beruht auf normalem Verschleiß. Der Vermieter bemüht sich, die Geräte immer in gutem Zustand zu halten. Bei eventuellen Ausfällen stellt er Ersatz nach den gegebenen Möglichkeiten zur Verfügung. Er kann dafür aber nicht haftbar gemacht weden. Diebstahl: Die Haftung für den Verlust der Mietsache trägt der Mieter. Der Mieter hat den Mietgegenstand sorgfältig aufzubewahren, insbesondere gegen Diebstahl zu sichern und vor Feuer und Witterungseinflüssen zu schützen. Transport: Den Transport des Mietgegenstandes zum Mieter und zurück zum Vermieter übernimmt der Mieter. Er übernimmt auch das Transportrisiko. Bei besonderer Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter kann der Mietgegenstand, unter Verechnung einer angemessenen Gebühr, dem Mieter zugestellt und wieder abgeholt werden. Lieferung und Abholung erfolgen in jedem Fall auf Gefahr des Mieters. Von dieser Haftung sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens des Vermieters ausgeschlossen. Das Gerät muss bei Abholung duch den Vermieter gut erreichbar, abholbar sowie transportbereit sein. Andernfalls werden die Aufwendungen des Vermieters dem Mieter zusätzlich zu der Transportpauschale in Rechnung gestellt. Kaution: Bei Abholung des Mietgegenstandes kann vom Vermieter eine Kaution festgelegt werden. Die Kaution wird dem Mieter unter Verrechnung des Mietzinses sowie etwaiger Ansprüche des Vermieters bei Rückgabe des Mietgegenstandes erstattet. Die Höhe der Forderungen des Vermieters wird durch die Kaution nicht begrenzt. Absprachen: Absprachen sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich auf dem Vertrag festgehalten wurden. Mündliche Vereinbarungen sind gegenstandslos. Kündigung: Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter einen unsachgemäßen Gebrauch von dem Mietgegenstand macht oder den Mietgegenstand Dritten ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters überläßt oder einen rückständige Miete trotz schriftlicher Aufforderung zur Zahlung innerhalb von 24 Stunden nicht bezahlt. Im Falle einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages hat der Vermieter das Recht, den Mietgegenstand unverzüglich zurückzufordern. Wird der Mietgegenstand nicht innerhalb von 24 Stunden zurückgebracht, so hat der Vermieter das Recht, den Mietgegenstand auf Kosten des Mieters abholen zu lassen.
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